Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?>> Klicken Sie hier!
In Gesetzen suchen:
StGB § 250 Schwerer Raub
[ Auszug: (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn 1. der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub a) eine Waffe oder ein anderes g ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Raub ] [ StGB Schwerer Raub ] [ StGB Raub mit Todesfolge ] [ StGB Räuberischer Diebstahl ] [ StGB Erpressung ] [ StGB ] [ StGB Räuberische Erpressung ] [ StGB Führungsaufsicht, Vermögensstrafe und Erweiterter Verfall ]